LEBENSBERATUNG

Was ist Lebens- und Sozialberatung?
Lebens- und Sozialberatung ist im Sinne des § 261 der Gewerbeordnung ein bewilligungspflichtiges gebundenes Gewerbe.

Sie ist neben Medizin, Psychotherapie und Psychologie eine der vier Säulen der österreichischen Gesundheitspflege.
Lebens- und Sozialberater gewährleisten Verschwiegenheitspflicht. (§119 GewO)!
Lebens- und Sozialberatung ist die besondere Form der professionellen Beratung.
Sie begleitet Menschen die in verschiedenen Lebenssituationen Beratungen benötigen,
um neue Sichtweisen und Lösungen zu erkennen.

 

Mein Angebot:
Mein Angebot richtet sich an Menschen, die neutral, kompetent und einfühlsam begleitet, beraten und unterstützt werden möchten.
In meiner Arbeit als Lebensberaterin richte ich den Fokus auf Ihre bewussten als auch unbewussten Verhaltensmuster, um Blockaden und Glaubenssätze mit Ihnen gemeinsam aufzuspüren.
Ich begleite und unterstütze psychisch gesunde Menschen, auf Ihrem Weg vom Problem zur Lösung.

In den Bereichen:

 

• Alltagsprobleme
• Alleinerziehung
• Burnout/Stress/Work-Life-Balance
• Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung
• Entscheidungsberatung
• Erziehungsberatung
• Konfliktmanagement
• Krisenbewältigung
• Kommunikationsberatung
• Persönlichkeitsfindung
• 
Persönlichkeitsentwicklung
• Sinnfindung


Mein Beratungsansatz:
Mein Beratungsansatz ist sowohl personenzentriert nach Carl Rogers als auch systemisch und ziellösungsorientiert.

In meinen Beratungen schöpfe ich nicht nur aus meinen in Aus- und Weiterbildung erworbenen Fähigkeiten, sondern aus mir selbst und meinen ganz persönlichen Erfahrungen und Erkenntnissen.
Der Glaube an die unerschöpflichen Potenziale und Kräfte in jedem Einzelnen von uns und die Erkenntnis, eigener Schöpfer der eigenen Realität zu sein, ebnen den eigenen Lebensweg.

Dieser Weg führt zu:

 

• Klarheit
• Lebensfreude und Lebensglück
• Selbstliebe


Ich freue mich, wenn ich Sie auf Ihrem Lebensweg zu Ihren eigenen inneren Prozessen begleiten darf, um Lebensfreude, Liebe und Glück zu erleben.

Rahmenbedingungen/Termine:
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch. Falls Sie einen fixierten Termin nicht einhalten können, ersuche ich um möglichst frühzeitige Information, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem festgelegten Termin. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden.

 

Dauer:
Die Dauer einer Einheit beträgt 50 Minuten.